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§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
finden Anwendung auf alle rechtlich verbindlichen Handlungen zwischen
den über diese Internetseite (www.wortlaut-translation.de)
präsentierten Übersetzern
(im
Weiteren: die Übersetzer) und dem Auftraggeber, ausschließlich
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, es
sei denn, Parteien hätten schriftlich deren Verbindlichkeit
vereinbart. Ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
die Rede von der männlichen Form, schließt dies die weibliche
Form mit ein.

§2
Angebote, Auftragsabhandlung
2.1 Sämtliche Angebote und
angegebenen Preise sind unverbindlich.
2.2 Die Vereinbarung wird rechtskräftig sobald der Auftraggeber
dem Übersetzer eine schriftliche Auftragsbestätigung abgegeben
hat, oder - sollte kein Angebot ausgebracht worden sein - durch
die schriftliche Auftragsbestätigung des Übersetzers dem
Auftraggebers gegenüber. Für den Fall, dass es dem Übersetzer
unmöglich war, zu dem Zeitpunkt zu dem das Angebot ausgebracht
wurde den gesamten Text einzusehen, darf der Übersetzer, nachdem
der Auftraggeber das Angebot akzeptiert hat, anfänglich vereinbarte
Honorare und Abgabetermine widerrufen.
2.3 Der Übersetzer darf davon ausgehen, dass der Auftraggeber
die Person ist, die ihm den Auftrag verschafft hat, es sei denn,
diese Person hätte unmissverständlich zum Ausdruck gebracht,
dass er/sie im Namen oder auf Rechnung einer dritten Person handelt,
und als solches Name und Adresse der besagten dritten Person dem
Übersetzer gegenüber in diesem Zusammenhang deutlich kennbar
gemacht hat.

§3
Änderung/Zurückziehen des Auftrags
3.1 Wenn, nachdem die Vereinbarung
zustande gekommen ist, der Auftraggeber Änderungen am Auftrag
vornimmt, anders als von nicht geringer Art, ist der Übersetzer
befugt, der vereinbarte Abgabetermin und/oder Honorar anzupassen oder
den Auftrag im Nachhinein zurückzuweisen.
3.2 Wenn der Auftraggeber seinen Auftrag zurückzieht, ist er
verpflichtet, für den bereits ausgeführten Teil des Auftrags
zu bezahlen, auf der Grundlage des vereinbarten Honorars sowie für
Vorarbeiten, die im Rahmen der Auftragsabhandlung vom Übersetzer
geleistet wurden.
3.3 Sollte der Übersetzer Zeit für die Abhandlung des
Auftrags freigemacht haben und kann er diese Zeit nicht mit anderen
Auftragsarbeiten füllen, ist der Auftraggeber dem Übersetzer
50% des Honorars verschuldet, fällig für den Teil des
Auftrags, der nicht abgehandelt wurde.

§4
Auftragsabhandlung, Vertraulichkeit
4.1 Es obliegt dem Übersetzer,
den Auftrag gewissensvoll unter Einsatz all seiner Fähigkeiten
und seines Fachwissens in Übereinstimmung für den vom
Auftraggeber vorgegebenen Zweck auszuführen.
4.2 Der Übersetzer wahrt hinsichtlich der ihm vom Auftraggeber
anvertrauten Daten äußerste Vertraulichkeit.
4.3 Auf Anfrage des Übersetzers stellt der Auftraggeber sämtliche
verfügbaren Informationen in Bezug auf den zu übersetzenden
Text zur Verfügung, einschließlich Dokumentation und Terminologielisten, Übermittlung solcher Dokumente geschieht
auf Kosten des Auftraggebers.

§5
Deadlines, Lieferung
5.1 Ein vereinbarter Abgabetermin
ist der Zeitraum, den die Auftragsabhandlung voraussichtlich beansprucht,
es sei denn, solches sei anders vereinbart. Sobald es sich als absehbar
herausstellt, dass der vereinbarte Abgabetermin nicht realisiert werden
kann, hat der Übersetzer dies dem Auftraggeber unverzüglich
mitzuteilen.
5.2 Ist der Übersetzer für einen Aufschub des
Abgabetermins verantwortlich, ist der Auftraggeber befugt - insofern redlicherweise
ein Aufschub der Auftragsabhandlung unangemessen erscheint - die
Vereinbarung einseitig aufzulösen. In diesem Falle hat der
Übersetzer kein Recht auf Schadenersatz.
5.3 Übermittlung und Rückübermittlung wird im Moment
der Zustellung durch die Post, Empfang eines Telefax, Telex, Telnet,
Kurier, Download usw. erachtet, stattgefunden zu haben.
5.4 Übermittlung und Rückübermittlung von Dokumenten
per E-Mail wird in dem Moment, in dem der Adressat den Erhalt dieser
bestätigt (Reply) erachtet stattgefunden zu haben.

§6
Honorar und Zahlung
6.1 Honorare verstehen
sich grundsätzlich als Wort-, Zeilen- oder Seitenhonorar. In
Einzelfällen kann nach Absprache auch ein Zeichenhonorar gelten
gemacht werden. Für andere Arbeiten als Übersetzungen
darf ein Stundenhonorar geltend gemacht werden. Der Übersetzer
ist berechtigt um zusätzlich Kosten, die im Rahmen der Auftragsabhandlung
entstanden sind, ebenfalls zu berechnen (Quellenrecherche usw.).
6.2 Rechnungsbeträge sind mit der Rückübermittlung
des Auftrags fällig und sollten innerhalb von 30 Tagen nach
dem Datum der entsprechenden Rechnung beglichen sein. Findet die
Begleichung der Honorare des Übersetzers nicht innerhalb dieser
30-tägigen Frist statt, gilt der Auftraggeber als in Verzug.

§7
Reklamationen
7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet,
Beschwerden und Reklamationen hinsichtlich der Übersetzung
dem Übersetzer mitzuteilen, unter Benennung der Gründe
seiner Unzufriedenheit. Er hat dies gegebenenfalls schriftlich,
so unverzüglich wie möglich zu tun, auf jeden Fall aber
innerhalb von zehn Tagen nach Rückübermittlung des Auftrags.
Die Mitteilung einer Beschwerde oder Reklamation befreit den Auftraggeber
nicht von seinen vertraglichen Pflichten (Zahlung des Honorars für
geleistete Arbeit).
7.2 Auf Grund berechtigter Beschwerden und Reklamationen wird der
Übersetzer die anfängliche Übersetzung überarbeiten
und verbessern und diese wird innerhalb einer angemessenen Frist
rückübermittelt werden, oder - wenn der Übersetzer
oder Auftraggeber sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht
mit der angeforderten Verbesserung innerhalb einer dafür angemessenen
Frist einverstanden erklären können, - wird eine Minderung
des zu berechnenden Honorars vereinbart.
7.3 Das Recht auf Überarbeitung verfällt, wenn der Auftraggeber
die entsprechende Arbeit seinerseits bearbeitet hat oder bearbeiten
hat lassen und danach einem Dritten weitergeliefert hat.

§8
Haftung: Haftungsausschluss
8.1 Der Übersetzer haftet
lediglich für anhaltende Schäden, die direkte und beweisbare
Folge eines Pflichtversäumnisses sind, für das der Übersetzer
verantwortlich gemacht werden kann. Der Übersetzer ist zu keinem
Zeitpunkt haftbar für andere Formen von Schäden, insbesondere
nicht für Folgeschäden, und Schäden entstanden als
Folge einer Verspätung/Verzögerung, des Verlustes von
Einkommen oder entgangener Gewinne. Jegliche Haftung ist beschränkt
auf die Summe gleich der Rechnung, ausschließlich Mehrwertsteuer
(MwSt), für den entsprechenden Auftrag.
8.2 Zweideutigkeit im Quelltext befreit den Übersetzer von
jeder Haftung.
8.3 Der Übersetzer haftet nicht für Schäden auf Grund
des Verlustes von Dokumenten oder auf Grund des Verlustes von Daten
oder Datenträgern, ihm zur Erfüllung seiner vertraglichen
Pflichten (Auftragsausführung) zur Verfügung gestellt.
Auch kann der Übersetzer für Schäden, die sich aus
der Verwendung von Informations- und Telekommunikationstechnologie
ergeben nicht haftbar gemacht werden.
8.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Übersetzer schadlos
zu halten gegenüber sämtlichen Forderungen Dritter, die
auf den Einsatz der gelieferten Arbeit zurückzuführen
sind, und die über den Haftungsumfang des Übersetzers,
der sich auf Grund dieses Artikels ergibt, hinausgehen.

§9
Auflösung
9.1 Erfüllt der Auftraggeber
seine vertraglichen Pflicht nicht, wie auch im Falle der Eröffnung
eines Konkurs- Vergleichs- oder Abwicklungsverfahren des Geschäfts
des Auftraggebers ist der Übersetzer, ohne jegliche Schadenersatzpflicht,
befugt, die Vereinbarung ganz oder teilweise aufzulösen oder
aber die Ausführung derer aufzuschieben. Er kann sodann unmittelbar
all das ihm zustehende einfordern.
9.2 Ist es dem Übersetzer nicht möglich, seine vertraglichen
Pflichten auf Grund von Umständen außerhalb seines Einflusses
zu erfüllen, ist er zur Vertragsauflösung befugt ohne
Schadenersatzpflicht. Als solche Umstände kommen auf jeden
Fall, jedoch nicht ausschließlich, in Betracht: Brand, Unfall,
Krankheit, Streik, Bürgerkrieg, Krieg, Aufruhr oder beschränkte
Verfügbarkeit der Verkehrsinfrastruktur, Regierungsmaßnahmen
oder jeder weitere Umstand auf den der Übersetzer keinen Einfluss
hat.

§10
Geistiges Eigentum
10.1 Außer insofern anders
ausdrücklich und schriftlich vereinbart, behält der Übersetzer
die Rechte am Geistigen Eigentum für Übersetzungen und
anderer von ihm geschriebene Texte.
10.2 Der Auftraggeber wird den Übersetzer schadlos halten gegenüber
Forderungen Dritter hinsichtlich vermeintlicher Vertragsbrüche
in Bezug auf Eigentum, Patentrechte, Urheberrechte oder Markenrechte
im Zusammenhang mit der Auftragsausführung.

§11
Anwendbares Recht, Zuständigkeit
11.1 Auf sämtliche Rechtsgeschäfte
zwischen Auftraggeber und Übersetzer ist deutsches Recht anwendbar.
11.2 Zuständig in Rechtsstreitigkeiten ist die entsprechende
Gerichtsbarkeit in Köln.

§12 Externe Internetseiten
Im Fall, dass wir auf verschiedenen
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gelegt haben: Für all diese Links gilt: Wir möchten ausdrücklich
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§13 Impressum

Stellvertretend für alle Übersetzer
Jan Kruse
Petersbergstr. 27
50939 Köln
info@wortlaut-translations.de
http://www.wortlaut-translations.de
Steuernummern: Siehe Angaben der Übersetzer

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