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AGB/HAFTUNGSAUSSCHLUSS/IMPRESSUM/DATENSCHUTZERKLÄRUNG

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verträge mit den auf dieser Internetseite vorgestellten Übersetzer/-innen

Inhaltsverzeichnis

§1 Geltungsbereich

 


§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle rechtlich verbindlichen Handlungen zwischen den über diese Internetseite (www.wortlaut-translation.de) präsentierten Übersetzern (im Weiteren: die Übersetzer) und dem Auftraggeber, ausschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, es sei denn, Parteien hätten schriftlich deren Verbindlichkeit vereinbart. Ist in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rede von der männlichen Form, schließt dies die weibliche Form mit ein.

§2 Angebote, Auftragsabhandlung

2.1 Sämtliche Angebote und angegebenen Preise sind unverbindlich.

2.2 Die Vereinbarung wird rechtskräftig sobald der Auftraggeber dem Übersetzer eine schriftliche Auftragsbestätigung abgegeben hat, oder - sollte kein Angebot ausgebracht worden sein - durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Übersetzers dem Auftraggebers gegenüber. Für den Fall, dass es dem Übersetzer unmöglich war, zu dem Zeitpunkt zu dem das Angebot ausgebracht wurde den gesamten Text einzusehen, darf der Übersetzer, nachdem der Auftraggeber das Angebot akzeptiert hat, anfänglich vereinbarte Honorare und Abgabetermine widerrufen.

2.3 Der Übersetzer darf davon ausgehen, dass der Auftraggeber die Person ist, die ihm den Auftrag verschafft hat, es sei denn, diese Person hätte unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass er/sie im Namen oder auf Rechnung einer dritten Person handelt, und als solches Name und Adresse der besagten dritten Person dem Übersetzer gegenüber in diesem Zusammenhang deutlich kennbar gemacht hat.

§3 Änderung/Zurückziehen des Auftrags

3.1 Wenn, nachdem die Vereinbarung zustande gekommen ist, der Auftraggeber Änderungen am Auftrag vornimmt, anders als von nicht geringer Art, ist der Übersetzer befugt, der vereinbarte Abgabetermin und/oder Honorar anzupassen oder den Auftrag im Nachhinein zurückzuweisen.

3.2 Wenn der Auftraggeber seinen Auftrag zurückzieht, ist er verpflichtet, für den bereits ausgeführten Teil des Auftrags zu bezahlen, auf der Grundlage des vereinbarten Honorars sowie für Vorarbeiten, die im Rahmen der Auftragsabhandlung vom Übersetzer geleistet wurden.

3.3 Sollte der Übersetzer Zeit für die Abhandlung des Auftrags freigemacht haben und kann er diese Zeit nicht mit anderen Auftragsarbeiten füllen, ist der Auftraggeber dem Übersetzer 50% des Honorars verschuldet, fällig für den Teil des Auftrags, der nicht abgehandelt wurde.

§4 Auftragsabhandlung, Vertraulichkeit

4.1 Es obliegt dem Übersetzer, den Auftrag gewissensvoll unter Einsatz all seiner Fähigkeiten und seines Fachwissens in Übereinstimmung für den vom Auftraggeber vorgegebenen Zweck auszuführen.

4.2 Der Übersetzer wahrt hinsichtlich der ihm vom Auftraggeber anvertrauten Daten äußerste Vertraulichkeit.

4.3 Auf Anfrage des Übersetzers stellt der Auftraggeber sämtliche verfügbaren Informationen in Bezug auf den zu übersetzenden Text zur Verfügung, einschließlich Dokumentation und Terminologielisten, Übermittlung solcher Dokumente geschieht auf Kosten des Auftraggebers.

§5 Deadlines, Lieferung

5.1 Ein vereinbarter Abgabetermin ist der Zeitraum, den die Auftragsabhandlung voraussichtlich beansprucht, es sei denn, solches sei anders vereinbart. Sobald es sich als absehbar herausstellt, dass der vereinbarte Abgabetermin nicht realisiert werden kann, hat der Übersetzer dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

5.2 Ist der Übersetzer für einen Aufschub des Abgabetermins verantwortlich, ist der Auftraggeber befugt - insofern redlicherweise ein Aufschub der Auftragsabhandlung unangemessen erscheint - die Vereinbarung einseitig aufzulösen. In diesem Falle hat der Übersetzer kein Recht auf Schadenersatz.

5.3 Übermittlung und Rückübermittlung wird im Moment der Zustellung durch die Post, Empfang eines Telefax, Telex, Telnet, Kurier, Download usw. erachtet, stattgefunden zu haben.

5.4 Übermittlung und Rückübermittlung von Dokumenten per E-Mail wird in dem Moment, in dem der Adressat den Erhalt dieser bestätigt (Reply) erachtet stattgefunden zu haben.

§6 Honorar und Zahlung

6.1 Honorare verstehen sich grundsätzlich als Wort-, Zeilen- oder Seitenhonorar. In Einzelfällen kann nach Absprache auch ein Zeichenhonorar gelten gemacht werden. Für andere Arbeiten als Übersetzungen darf ein Stundenhonorar geltend gemacht werden. Der Übersetzer ist berechtigt um zusätzlich Kosten, die im Rahmen der Auftragsabhandlung entstanden sind, ebenfalls zu berechnen (Quellenrecherche usw.).

6.2 Rechnungsbeträge sind mit der Rückübermittlung des Auftrags fällig und sollten innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der entsprechenden Rechnung beglichen sein. Findet die Begleichung der Honorare des Übersetzers nicht innerhalb dieser 30-tägigen Frist statt, gilt der Auftraggeber als in Verzug.

§7 Reklamationen

7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Beschwerden und Reklamationen hinsichtlich der Übersetzung dem Übersetzer mitzuteilen, unter Benennung der Gründe seiner Unzufriedenheit. Er hat dies gegebenenfalls schriftlich, so unverzüglich wie möglich zu tun, auf jeden Fall aber innerhalb von zehn Tagen nach Rückübermittlung des Auftrags. Die Mitteilung einer Beschwerde oder Reklamation befreit den Auftraggeber nicht von seinen vertraglichen Pflichten (Zahlung des Honorars für geleistete Arbeit).

7.2 Auf Grund berechtigter Beschwerden und Reklamationen wird der Übersetzer die anfängliche Übersetzung überarbeiten und verbessern und diese wird innerhalb einer angemessenen Frist rückübermittelt werden, oder - wenn der Übersetzer oder Auftraggeber sich aus nachvollziehbaren Gründen nicht mit der angeforderten Verbesserung innerhalb einer dafür angemessenen Frist einverstanden erklären können, - wird eine Minderung des zu berechnenden Honorars vereinbart.

7.3 Das Recht auf Überarbeitung verfällt, wenn der Auftraggeber die entsprechende Arbeit seinerseits bearbeitet hat oder bearbeiten hat lassen und danach einem Dritten weitergeliefert hat.

§8 Haftung: Haftungsausschluss

8.1 Der Übersetzer haftet lediglich für anhaltende Schäden, die direkte und beweisbare Folge eines Pflichtversäumnisses sind, für das der Übersetzer verantwortlich gemacht werden kann. Der Übersetzer ist zu keinem Zeitpunkt haftbar für andere Formen von Schäden, insbesondere nicht für Folgeschäden, und Schäden entstanden als Folge einer Verspätung/Verzögerung, des Verlustes von Einkommen oder entgangener Gewinne. Jegliche Haftung ist beschränkt auf die Summe gleich der Rechnung, ausschließlich Mehrwertsteuer (MwSt), für den entsprechenden Auftrag.

8.2 Zweideutigkeit im Quelltext befreit den Übersetzer von jeder Haftung.

8.3 Der Übersetzer haftet nicht für Schäden auf Grund des Verlustes von Dokumenten oder auf Grund des Verlustes von Daten oder Datenträgern, ihm zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten (Auftragsausführung) zur Verfügung gestellt. Auch kann der Übersetzer für Schäden, die sich aus der Verwendung von Informations- und Telekommunikationstechnologie ergeben nicht haftbar gemacht werden.

8.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Übersetzer schadlos zu halten gegenüber sämtlichen Forderungen Dritter, die auf den Einsatz der gelieferten Arbeit zurückzuführen sind, und die über den Haftungsumfang des Übersetzers, der sich auf Grund dieses Artikels ergibt, hinausgehen.

§9 Auflösung

9.1 Erfüllt der Auftraggeber seine vertraglichen Pflicht nicht, wie auch im Falle der Eröffnung eines Konkurs- Vergleichs- oder Abwicklungsverfahren des Geschäfts des Auftraggebers ist der Übersetzer, ohne jegliche Schadenersatzpflicht, befugt, die Vereinbarung ganz oder teilweise aufzulösen oder aber die Ausführung derer aufzuschieben. Er kann sodann unmittelbar all das ihm zustehende einfordern.

9.2 Ist es dem Übersetzer nicht möglich, seine vertraglichen Pflichten auf Grund von Umständen außerhalb seines Einflusses zu erfüllen, ist er zur Vertragsauflösung befugt ohne Schadenersatzpflicht. Als solche Umstände kommen auf jeden Fall, jedoch nicht ausschließlich, in Betracht: Brand, Unfall, Krankheit, Streik, Bürgerkrieg, Krieg, Aufruhr oder beschränkte Verfügbarkeit der Verkehrsinfrastruktur, Regierungsmaßnahmen oder jeder weitere Umstand auf den der Übersetzer keinen Einfluss hat.

§10 Geistiges Eigentum

10.1 Außer insofern anders ausdrücklich und schriftlich vereinbart, behält der Übersetzer die Rechte am Geistigen Eigentum für Übersetzungen und anderer von ihm geschriebene Texte.

10.2 Der Auftraggeber wird den Übersetzer schadlos halten gegenüber Forderungen Dritter hinsichtlich vermeintlicher Vertragsbrüche in Bezug auf Eigentum, Patentrechte, Urheberrechte oder Markenrechte im Zusammenhang mit der Auftragsausführung.

§11 Anwendbares Recht, Zuständigkeit

11.1 Auf sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Auftraggeber und Übersetzer ist deutsches Recht anwendbar.

11.2 Zuständig in Rechtsstreitigkeiten ist die entsprechende Gerichtsbarkeit in Köln.

§12 Externe Internetseiten

Im Fall, dass wir auf verschiedenen Seiten unseres Internetangebots Links zu anderen Seiten im Internet gelegt haben: Für all diese Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und machen uns ihrer Inhalte nicht zueigen. Diese Erklärung gilt für alle in unserem Internetangebot ausgebrachten Links.

 

§13 Datenschutzerklärung

Allgemeiner Hinweis und Pflichtinformationen

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§14 Impressum


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